Hypothek Definition

Unter der Aufnahme einer Hypothek wird meist die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilie verstanden. Doch wie lautet die Definition einer Hypothek im engeren Sinne?

Eine Hypothek ist kein einfaches Darlehen, sondern ein Grundpfandrecht, das in Form einer dinglichen Belastung in Abt. III eines Grundbuches eingetragen werde kann. Die Hypothek berechtigt den Hypothekengläubiger, seine Ansprüche aus dem belasteten Objekt zu befriedigen. Dabei können auf Basis einer Hypothek nur dingliche Ansprüche geltend gemacht werden. Die persönlichen Ansprüche gegen den Grundstückeigentümer können meist jedoch nicht durchgesetzt werden. Der Gläubiger kann seine Forderung nur aus dem Grundstücksverkauf befriedigen. Falls eine Hypothek vollstreckbar eingetragen wurde, dann kann ein Hypothekengläubiger die Einleitung der Zwangsvollstreckungs- bzw. Zwangsverwaltungsmaßnahmen relativ schnell einleiten.

Es können mehrere Hypotheken gleichzeitig in Abt. III eines Buches eingetragen sein.

Hinsichtlich der Geltendmachung der Ansprüche ist die zeitliche Reihenfolge entscheidend. Fachleute sprechen in diesem Fall vom „Rang“ einer Grundschuld. Je höher der Rang, desto besser hat sich ein Gläubiger in Bezug auf eine mögliche Zwangsversteigerung positioniert.

In einer Zwangsversteigerung aus einer Hypothek des höheren Ranges müssen die nachrangigen Hypotheken nicht berücksichtigt werden. Je mehr Hypotheken auf einem Objekt eingetragen sind, desto schwieriger wird es, für dieses Objekt weitere Kredite zu bekommen. Die Eintragung von Hypotheken ist zwischenzeitlich unüblich, da diese grundsätzlich vom Bestand einer Forderung abhängig sind. In der Bundesrepublik Deutschland überwiegt die Eintragung von Grundschulden, die nicht an den Bestand einer Forderung geknüpft sind.

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Zinsen

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